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Verwendung des Rahmenkredits

Mit dem Beschluss des Kantonsrats (KRB 5523) zur Bewilligung eines Rahmenkredits für die Digitalisierungsinitiative der Zürcher Hochschulen (DIZH) wurden auch Vorgaben zu Eigenleistungen der Hochschulen und zur Verwendung der Mittel gemacht. Übergeordnetes Ziel ist es, den Bildungs-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Zürich im Kontext der digitalen Transformation zu stärken. Auch wenn Wirkung dabei immer durch einzelne Projekte und Initiativen erzeugt wird, lohnt sich ein Blick darauf, wie sich die Mittelverwendung der DIZH während der Laufzeit entwickelt hat, weil sich daraus bereits Anzeichen für eine nachhaltige Wirkung der Initiative entnehmen lassen.

Zusammensetzung des Rahmenkredits gemäss KRB

Neben den 108.3 Mio. Franken, die der Kanton als Sonderkredit für die DIZH zur Verfügung stellt, sollen die vier Hochschulen Eigenleistungen im Umfang von 191.7 Mio. Franken erbringen. Diese setzen sich zusammen aus Auflösungen von Reserven, Umschichtungen bestehender Erträge und Neueinwerbungen von Drittmitteln. (Ein Teil der Eigenleistungen wird zudem als Overhead ausgewiesen.)

Der hohe Anteil an Eigenleistungen wird auch dadurch ermöglicht, dass die Hochschulen bereits vor der DIZH erhebliche Summen in die Erforschung und Gestaltung der Digitalisierung investiert haben. Diese Anstrengungen werden durch die im KRB festgelegten zusätzlichen Mittel in Form des Sonderkredits unterstützt und die Hochschulen gleichzeitig dazu verpflichtet, ihre Eigenleistungen kooperativ und thematisch fokussiert einzusetzen.

Kumulierte Aufwendungen nach Finanzierung

Im Hinblick auf die zeitliche Verteilung der insgesamt 300 Mio. Franken kann man von unterschiedlichen Szenarien ausgehen. Die Dringlichkeit, die der KRB dem Thema Digitalisierung zuweist, legen einen zeitnahen Aus- und Aufbau der angestrebten Forschungskapazitäten nahe. Gleichzeitig hat man sich bewusst für eine zehnjährige Laufzeit der DIZH entschlossen, um die Maximierung der Wirkung und die Planbarkeit der Investitionen in Einklang zu bringen. Der KRB geht daher zunächst von einer linearen Verteilung der Mittel aus dem Sonderkredit aus, die hier vereinfacht auch für die übrigen Komponenten des Rahmenkredits angenommen wird.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass es oftmals einen Vorlauf für die Planung einer möglichst wirksamen Verwendung der Mittel braucht. So geht den Besetzungen neu geschaffener Professuren eine genaue Klärung zu deren Aufgaben und eine mehrstufige Prüfung der Bewerber:innen in den Besetzungsverfahren voran. Für die kompetitiv vergebenen Projektfinanzierungen im Innovationsprogramm brauchte die Entwicklung von Ausschreibungs- und Review-Verfahren ebenfalls Zeit, um zu bestmöglichen Ergebnissen zu kommen. Dazu kamen erschwerte Startbedingungen durch die Pandemie.

Das erklärt, warum zunächst weniger Mittel aus dem Sonderkredit in Anspruch genommen wurden als nach der linearen Planung des KRB zu erwarten war. Gleichzeitig hat die DIZH aber eine Dynamik erreicht, die sich an den eingebrachten Drittmitteln ablesen lässt: Statt der für Ende vorgesehenen Mio. Franken konnten die Hochschulen bereits über Mio. Franken an zusätzlichen Geldern einwerben. Zusammen mit Reserven, Umschichtungen und Overhead ist der insgesamt für Eigenleistungen vorgesehene Betrag von 185 Mio. Franken damit bereits überschritten.

Die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln durch die Forschenden wird also dazu führen, dass das Gesamtvolumen der DIZH bereits 2026 deutlich über den ursprünglichen geplanten 300 Mio. Franken liegen wird, wobei die Mittel aus dem Sonderkredit auf 108.3 Mio. Franken beschränkt bleiben. Damit erzielt die DIZH auf finanzieller Ebene mehr Wirkung als im KRB vorgesehen war.

Kumulierte Aufwendungen nach Bereichen und Hochschulen

Der KRB definiert drei Bereiche, in welche die Mittel aus dem Sonderkredit fliessen: Forschungscluster (53.44 Mio. Franken), Innovationsprogramm (40 Mio. Franken) und Programm zur Bildungsförderung (12.133 Mio. Franken). Ein Blick auf die kumulierten Aufwendungen, die sich aus dem Sonderkredit und den Eigenleistungen der Hochschulen zusammensetzen, der einzelnen Bereiche erlaubt ein besseres Verständnis der jeweiligen Dynamiken. In zwei von drei Bereichen wurden die Zielwerte des KRB bereits zur Halbzeit überschritten, was an den höheren Eigenleistungen der Hochschulen liegt.

Forschungscluster

Im Forschungscluster wurden die geplanten Gesamtaufwendungen in Höhe von 185 Mio. Franken bereits mit der Hälfte der Laufzeit der DIZH überschritten. Die Forschungsstärke der UZH und die oben erwähnte erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln sind dafür die wichtigsten Ursachen. Damit ist abzusehen, dass die durch die DIZH neu geschaffenen bzw. unterstützten Professuren und Forschungszentren, die grösstenteils durch die Hochschulen verstetigt werden, auch über 2029 hinaus, wenn der Sonderkredit nicht mehr zur Verfügung steht, positive Wirkung erzeugen werden.

Innovationsprogramm

Das Innovationsprogramm der DIZH konnte im Gegensatz zum Forschungscluster nicht auf bestehende Strukturen zurückgreifen, sondern es mussten zunächst die Voraussetzungen für die kompetitive Mittelvergabe geschaffen werden. Da die Zusammenarbeit der vier Hochschulen im Innovationsprogramm am intensivsten ist, bedurfte es hier sowohl auf der Ebene der Gremien als auch der Forschenden der Entwicklung einer gemeinsamen Kultur. Diese Rahmenbedingungen erklären den zunächst langsamen Anstieg bei den Aufwendungen, die gleichzeitig auf 80 Mio. Franken beschränkt sind: Für die 40 Mio. Franken aus dem Sonderkredit sind Eigenleistungen in gleicher Höhe vorgesehen. Ein Grossteil der Mittel aus dem Sonderkredit sind zudem bereits gesprochen, was sich durch die meist mehrjährigen Projektlaufzeiten erst mit Verzögerung in den realen Aufwendungen zeigt.

Ein Zeichen des Erfolgs der Interdisziplinarität im Innovationsprogramm ist, dass trotz der unterschiedlichen Grössen der Hochschulen die jeweiligen Aufwendungen hier deutlich näher beieinanderliegen als im Forschungscluster. Alle vier Hochschulen sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv am Innovationsprogramm und damit an der Zusammenarbeit mit den anderen Hochschulen beteiligt. Diese Kultur der Zusammenarbeit dürfte ebenfalls auch über 2029 hinaus wirksam bleiben.

Bildungsförderung

Das Programm zur Bildungsförderung umfasst eine grosse Vielfalt von Massnahmen zur Unterstützung einer zeitgemässen Hochschullehre – von Weiterbildungen für Dozierende, Erstellungen von Lernmitteln bis zu Software-Systemen. Hier haben die Hochschulen am schnellsten mit der Umsetzung begonnen, was einerseits an den bereits vorher laufenden Projekten und anderseits auch mit einer hohen Dringlichkeit des Themas für den Hochschulalltag zu tun haben dürfte.

Zusammenfassend zeigt sich, dass die DIZH in finanzieller Hinsicht deutlich mehr Wirkung entfaltet als im KRB vorgesehen war: Obwohl der Sonderkredit auf 108.3 Mio. Franken beschränkt bleibt, haben die Hochschulen so viele zusätzliche Drittmittel eingeworben, dass das Gesamtvolumen der Initiative bereits vor Ablauf der Halbzeit die ursprünglich geplanten 300 Mio. Franken übersteigt. Diese Dynamik ist ein starkes Indiz dafür, dass die Tätigkeiten der Hochschulen im Rahmen der DIZH auf grosses Interesse stossen und die neu geschaffenen Strukturen auch über 2029 hinaus nachhaltig wirksam bleiben werden.